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Was ist Wlan Strahlung

Was ist Wlan Strahlung?

WLAN ist die Abkürzung für „Wireless Local Area Network“ und wird zum Aufbau lokaler Computer-Netzwerke verwendet. Im Unterschied zu kabelgebundenen „LANs“ werden Laptops, Handys und Tablets kabellos über Funk miteinander verbunden. WiFi wird häufig als synonymer Begriff verwendet. Der Zugang zu WLAN gehört heute zur Selbstverständlichkeit in Hotels, Bars, Restaurants, Bibliotheken und anderen öffentlichen Einrichtungen. Auch der Einsatz von WLAN im privaten Haushalt ist nicht mehr wegzudenken. Nutzer profitieren von einer kabellosen Internetverbindung, die unabhängig vom Mobilfunknetz eine größere Bandbreite zu geringeren Kosten bietet.

Sind Strahlen von WLAN gefährlich?

Was macht WLAN Strahlung mit dem Körper?

Welche Strahlung hat WLAN?

Ist es schädlich neben dem WLAN-Router zu schlafen?

MIT WELCHEN FREQUENZEN ARBEITET WLAN UND WELCHE STRAHLUNG TRITT AUF?

Bisher wurden zwei lizenzfreie Frequenzblöcke aus den „Industrial, Scientific und Medical Band“ (ISM) für WLAN freigegeben (2,4 GHz und 5 GHz). Dies sind Frequenzbereiche, die in Industrie, Wissenschaft, Medizin und häuslichen Bereichen genutzt werden können.

Das WLAN arbeitet mit gepulsten Hochfrequenzsignalen. Hierunter versteht man, dass ein Signal nicht kontinuierlich besteht, sondern in einem bestimmten Rhythmus an- und abgeschaltet wird. Umgangssprachlich spricht man hier auch von WLAN Strahlung. Üblicherweise werden hierbei in Intervallen kleine Datenpakete über einen Wireless Access Point (WAP), im privaten Bereich meist durch einen Router, an alle Stationen im Empfangsbereich gesendet. Dem Infoblatt Sprach- und Datenübertragung per Funk: Bluetooth und WLAN des Bundesamts für Strahlenschutz (www.bfs.de) wurde folgender Inhalt entnommen:

„WLAN nutzt wie Bluetooth das 2,4 GHz-ISM-Band. Außerdem sind die Frequenzbereiche 5,150 bis 5,350 und 5,470 bis 5,725 GHz freigegeben. Die max. zugelassene Strahlungsleistung hängt vom Frequenzbereich ab:

– 100 mW im 2,4 GHz-ISM-Band,
– 200 mW von 5,15 bis 5,35 GHz (Nutzung ist nur innerhalb geschlossener Räume z. B. Gebäude, Luftfahrzeug gestattet),
– 1000 mW von 5,470 bis 5,725 GHz. Frequenzen über 5,25 GHz dürfen nur mit automatischer Leistungsregelung genutzt werden, ansonsten gelten um 50% niedrigere Höchstwerte.

Die maximalen Strahlungsleistungen sind auf eine gedachte Standardantenne bezogen, die in alle Richtungen abstrahlt. Gerichtet abstrahlende Antennen dürfen verwendet werden, wenn die zugelassenen Strahlungsleistungen eingehalten werden.“

Die Reichweiten der WLAN-Geräte beträgt zwischen 25 m (in Gebäuden) und bis zu 150 m (im Freien). Werden spezielle Richtantennen verwendet, kann die Reichweite auch auf mehrere Kilometer ausgedehnt werden. Teilweise werden schon heute ganze Städte durch WLAN miteinander verbunden.

WELCHE MASSNAHMEN LEITEN POLITIK UND STAATLICHE INSTITUTIONEN EIN, UM UNS ZU SCHÜTZEN?

Zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch elektrische und magnetische Felder von Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) Grenzwerte festgelegt.

Zur Definition von Grenzwerten wird in diesem Bereich der sogenannte SAR-Wert (spezifische Absorptionsrate) als Grundlage herangezogen. Er ist ein Maß für die Absorption von elektromagnetischen Feldern in einem Körper bzw. Material. Die Absorption elektromagnetischer Energie führt immer zu einer Erwärmung eines Körpers. Die Grenzwerte für Handys, WLAN und Co. beruhen also demnach nur auf dem thermischen Effekt der elektromagnetischen Strahlung. Sonstige Einflüsse der Strahlung, wie z.B. die mögliche Schädigung des Erbguts der Zelle o.ä. werden nicht berücksichtigt.

Die zum Schutz der Gesundheit empfohlenen Höchstwerte betragen

– 0,08 Watt pro Kilogramm (W/kg) gemittelt über den ganzen Körper und
– 2 W/kg lokal gemittelt über Körperteilbereiche zum Beispiel im Kopf.

Laut der Angaben im Infoblatt Sprach- und Datenübertragung per Funk: Bluetooth und WLAN des Bundesamtes für Strahlenschutz, bleiben die SAR-Werte der WLAN-Geräte bei „körperfernem Einsatz unter den festgelegten Grenzwerten“. Allein „in ungünstigen Situationen (z.B. Laptop auf dem Schoß und Sender unmittelbar über dem Oberschenkel) können Werte in der Größenordnung des empfohlenen Höchstwerts auftreten.“

WELCHE VORSORGEMASSNAHMEN SOLLTEN GETROFFEN WERDEN?

Die Empfehlung des Bundesamts für Strahlenschutz ist es, die vom Hersteller angegebenen Mindestabstände zu den WLAN-Geräten einzuhalten. Weiterhin wird geraten, die persönliche Strahlenbelastung so gut es geht zu minimieren, „um mögliche, aber bisher nicht erkannte gesundheitliche Risiken gering zu halten.“ Konkret wird im Falle des WLANs dazu geraten soweit wie möglich auf Kabelverbindungen zurückzugreifen und auf Drahtlosnetzwerke zu verzichten. Zudem wird empfohlen, die WLAN-Zugangspunkte nicht in unmittelbare Nähe von Personen anzubringen (z.B. am Arbeitsplatz) und die Reichweitenbegrenzung einzustellen.

WLAN gehört zu unserer mobilen und vernetzten Welt und viele möchten auf den Komfort nicht verzichten. Im eigenen Haushalt kann selbstverständlich jeder selbst entscheiden, ob und wann er WLAN nutzen möchte. Was man allerdings nicht beeinflussen kann, ist der Einsatz von WLAN-Geräten in den Nachbarwohnungen und in der nahen Umgebung, die aufgrund der großen Reichweite der WLAN-Geräte, auch in die angrenzenden Wohnungen abstrahlen. Ganz zu schweigen, von den Einflüssen außerhalb der eigenen vier Wände wie beispielsweise in Restaurants, in öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen öffentlichen Einrichtungen. Wie groß der Einfluss durch die WLAN-Geräte ist, wird einem sofort klar, wenn man beim Einschalten der Netzwerksuche im Handy oder am PC einen Blick auf die meist sehr lange Liste der verfügbaren WLAN-Netzwerke wirft.